Vorschriften zum Umgang mit Pflanzenwachstumsregulatoren

Oct 11, 2025

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Bereits 1989 erließ mein Land die „Vorläufigen Vorschriften des Landwirtschaftsministeriums der Volksrepublik China zur Inspektion und Registrierung von Düngemitteln, Bodenverbesserern und Pflanzenwachstumsregulatoren“. Im Jahr 1997 wurde eine überarbeitete Fassung der Vorschriften erlassen, um die Produktion und den Verkauf von Pflanzenwachstumsregulatoren zu regeln. Im Jahr 2011 veröffentlichte das Landwirtschaftsministerium eine Mitteilung zur weiteren Stärkung des Managements von Pflanzenwachstumsregulatoren.

 

Gemäß den „Verordnungen zum Pestizidmanagement“ fallen Pflanzenwachstumsregulatoren in den Geltungsbereich des Pestizidmanagements und unterliegen dem Pestizidregistrierungsmanagementsystem. Alle in China hergestellten, verkauften und verwendeten Pflanzenwachstumsregulatoren müssen als Pestizide registriert werden. Bei der Beantragung einer Pestizidregistrierung müssen mehrere Wirkungs- und Sicherheitstests durchgeführt werden, wie z. B. Wirksamkeit, Toxikologie, Rückstände und Umweltauswirkungen. Insbesondere muss die akute, chronische, subchronische sowie teratogene und mutagene Toxikologie des zu registrierenden Produkts umfassend geprüft werden. Die Registrierung ist erst zulässig, nachdem das National Pesticide Registration Review Committee den Antrag geprüft und genehmigt hat.

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